Antrag

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Energiesparpartnerschaften für alle: Anstalten öffentlichen Rechts und landeseigene Gesellschaften nicht länger außen vor lassen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Senat wird aufgefordert sicherzustellen, dass bei allen Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) in Berlin und bei allen Gesellschaften an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist, der Abschluss von Energiesparverträgen geprüft und – sofern ökologisch und ökonomisch sinnvoll – umgehend realisiert wird.

Die Energiesparvereinbarungen sind dabei entsprechend der spezifischen Rahmenbedingungen von AöR und landeseigenen Gesellschaften (Abschreibungsmöglichkeiten, Erlösausrichtung etc.) weiterzuentwickeln.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 1. März 2005 zu berichten.

Begründung

 
Mit den bisher realisierten 17 Energiesparpartnerschaften wurden seit 1996 rund 20 Mio. Euro Energiekosten eingespart, Treibhausgase reduziert und zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert.

Nicht nachvollziehbar ist, warum dieses erprobte Instrument zur Verminderung des Energiebedarfs und der Energiekosten bei den AöR und den landeseigenen Gesellschaften bisher nicht angewandt wurde. Wenn deren Spezifika – wie z.B. Abschreibungsmöglichkeiten und Erlösausrichtung – angemessen berücksichtigt werden, können Energiesparpartnerschaften auch für AöR und landeseigene Gesellschaften zu deutlichen Verminderungen von betrieblichen Ausgaben und Umweltbelastungen führen.

Es ist daher höchste Zeit, dass der Senat die Initiative der Senatsverwaltung für Wirtschaft aus den Tagen des rot-grünen Übergangssenats im Jahre 2001 wieder aufnimmt und sicherstellt, dass Energiesparpartnerschaften auch bei allen AöR und landeseigenen Gesellschaften abgeschlossen werden.

 

Berlin, 6. Oktober 2004

Dr. Klotz   Ratzmann   Kubala
und die übrigen Mitglieder

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq