Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Energiesparpartnerschaften für alle: Anstalten öffentlichen Rechts und landeseigene Gesellschaften nicht länger außen vor lassen
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert sicherzustellen, dass bei allen Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) in Berlin und bei allen Gesellschaften an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist, der Abschluss von Energiesparverträgen geprüft und – sofern ökologisch und ökonomisch sinnvoll – umgehend realisiert wird.
Die Energiesparvereinbarungen sind dabei entsprechend der spezifischen Rahmenbedingungen von AöR und landeseigenen Gesellschaften (Abschreibungsmöglichkeiten, Erlösausrichtung etc.) weiterzuentwickeln.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 1. März 2005 zu berichten.
Begründung
Mit den bisher realisierten 17 Energiesparpartnerschaften wurden seit
1996 rund 20 Mio. Euro Energiekosten eingespart, Treibhausgase reduziert und
zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert.
Nicht nachvollziehbar ist, warum dieses erprobte Instrument zur Verminderung des Energiebedarfs und der Energiekosten bei den AöR und den landeseigenen Gesellschaften bisher nicht angewandt wurde. Wenn deren Spezifika – wie z.B. Abschreibungsmöglichkeiten und Erlösausrichtung – angemessen berücksichtigt werden, können Energiesparpartnerschaften auch für AöR und landeseigene Gesellschaften zu deutlichen Verminderungen von betrieblichen Ausgaben und Umweltbelastungen führen.
Es ist daher höchste Zeit, dass der Senat die Initiative der
Senatsverwaltung für Wirtschaft aus den Tagen des rot-grünen Übergangssenats im
Jahre 2001 wieder aufnimmt und sicherstellt, dass Energiesparpartnerschaften
auch bei allen AöR und landeseigenen Gesellschaften abgeschlossen werden.
Berlin, 6. Oktober 2004
Dr. Klotz Ratzmann
Kubala
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ausschuss-Kennung
: StadtUmgcxzqsq